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Übersicht Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Geschrieben von Laura Beyer | 12.03.24 14:32

Mit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Plattform-Betreiber, einmal im Jahr detaillierte Informationen über die Verkäuferinnen und Verkäufer auf Ihren Plattformen sowie deren Einkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Alle Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz findet ihr in diesem Artikel.

Worum geht es?

Als Plattform sind wir gesetzlich verpflichtet, die europäische Richtlinie DAC7 (in Deutschland Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) genannt), umzusetzen und  Transaktionsdaten unter bestimmten Bedingungen an die Finanzbehörden zu melden. 

Wenn eure Verkaufsaktivitäten auf unserer Plattform die in der DAC7-Richtlinie festgelegten Schwellenwerte überschreiten, sind wir verpflichtet, einmal jährlich spezifische personen- und transaktionsbezogene Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterzuleiten. 

Die relevanten Schwellenwerte sind ein Jahresumsatz von mindestens 2.000 Euro nach Abzug von Gebühren und Provisionen oder mindestens 30 Verkaufstransaktionen.

Die Berichterstattung erfolgt jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr, wobei die erste Meldung im März 2024 stattfindet. 

Welche Daten melden wir?

Platoyo/atalanda ist dazu verpflichtet, Informationen für alle in der EU ansässigen Verkäufer, die im Laufe des Berichtsjahres geschäftlich aktiv waren, an das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland zu senden. Solltet ihr als Verkäufer außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU ansässig sein, werden eure Daten von den deutschen Behörden an die für euren Wohnsitz zuständigen Steuerbehörden weitergeleitet.

Wir melden folgende Informationen zu den Aktivitäten auf unserer Plattform:

 

* Folglich weicht der zu meldende Betrag vom Gesamtbetrag der Zahlungen ab, den sie von der Plattform tatsächlicher erhalten haben

 

Darüber hinaus übermitteln wir je nach Status des Verkäufers folgende Informationen:

 

Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer)

Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften 

Vor- und Nachname

Eingetragener Firmenname

Anschrift des Wohnsitzes

Anschrift des Firmensitzes

Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist

Mitgliedstaat, in dem der Verkäufer ansässig ist

Geburtsdatum

Handelsregisternummer (falls vorhanden)

Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.); alternativ euer Geburtsort, wenn keine steuerliche Identifikationsnummer vorhanden ist

Steuernummer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

 

Wir möchten betonen, dass die DAC7/PStTG-Regelungen keinen Einfluss auf eure steuerlichen Verpflichtungen haben. Es geht lediglich um die Erfüllung unserer Berichtspflichten. Für Fragen zu euren steuerlichen Pflichten empfehlen wir die Konsultation eines Steuerberaters.

Wo brauchen wir eure Hilfe?

Wenn ihr eure Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer noch nicht in der Verwaltung hinterlegt habt, sehen ihr in der Verwaltung einen Hinweis, sobald euer Umsatz EUR 2.000,00 erreicht oder ihr 30 Transaktionen im Berichtszeitraum abschließen. 

Hier noch einige Hinweise, wo ihr die Steuernummern findet:

 

Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer)

Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften

Steueridentifikationsnummer (IdNr.)

Steuernummer

11 Ziffern

10-13 Ziffern

Die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) befindet sich auf dem Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben oder auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Ihre Steuernummer finden sie im gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt.

Wo könnt ihr die gemeldeten Daten sehen?

Ihr könnt die gemeldeten Daten in der Verwaltung einsehen. Sobald die Ansicht freigeschaltet ist, erhaltet ihr eine Email.