Rechtliches

AGB von Platoyo zur Bereitstellung von White Label Lösungen als SaaS (Software as a Service) und Individualentwicklungen.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die White Label Lösung "Platoyo"

1. Vertragsparteien, Geltung dieser AGB

(a) Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der von Atalanda GmbH, Münchener Str. 1, 83395 Freilassing (nachfolgend: Platoyo), vertreten durch den Geschäftsführer Roman Heimbold, angebotenen White Label Lösungen als Software as a Service niedergelegt (nachfolgend: Platoyo White Label).

(b) Einhergehend mit dem Vertragsschluss über die Nutzung von Platoyo White Label bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit den hier verfügbar gemachten Informationen kommt Platoyo ebenfalls seinen Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr nach.

(c) Konkrete Dienstleistungen werden jeweils aufgrund eines gesondert, schriftlich oder in Textform erteilten Auftrags des Kunden erbracht. Die in dem Auftrag bzw. in einem Individualvertrag getroffenen Abreden gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.

2. Leistungsspektrum / Vertragsgegenstand

(a) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Software Platoyo und einzelner Komponenten gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts als White Label Lösung („Platoyo White Label“).

(b) Zur Nutzung der Funktionalitäten der Software Platoyo ist eine Zugriffssoftware in Form einer jeweils aktuellen Version der im Wesentlichen verbreiteten Internetbrowser erforderlich. Platoyo stellt diese Zugriffssoftware nicht zur Verfügung. Der Kunde beschafft sich diese selbständig auf eigenes Risiko.

(c) Dienste und Leistungen, die Platoyo außerhalb der vertraglichen Vereinbarung oder während der Vertragslaufzeit zusätzlich zur Featureliste zum Stand der Vertragsschließung erbringt, können jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch oder ein Kündigungsrecht des Kunden entsteht daraus nicht.

3. Bereitstellung der Software

(a) Platoyo stellt ab dem in dem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf einem zentralen Server oder in einer Cloud Lösung die Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Verfügung.

(b) Platoyo übermittelt dem Kunden die Benutzernamen und Benutzerpasswörter für den Zugang mit Admin-Rechten zur Software soweit vereinbart. Die Passwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Passwörter zu ändern. Weitere Sicherheitsmaßnahmen können unter Umständen gesondert vereinbart werden.

(c) Platoyo sorgt dafür, dass Platoyo White Label dem erprobten Stand der Technik entspricht. Wenn mit der Bereitstellung eines Updates oder einer neuen Version oder einer Änderung eine wesentliche Änderung von vertraglich zugesicherten Funktionalitäten und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Platoyo dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Platoyo macht den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam.

(d) Platoyo hält auf dem Server oder in der Cloud Hosting Lösung ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung von Platoyo White Label erzeugten und/oder die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten (im Folgenden ,,Daten“ genannt) Speicherplatz bereit.

(e) Platoyo White Label und die Daten werden Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Die vom Kunden generierten und erstellten Daten werden durch Platoyo für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren gespeichert. Nach Ablauf der Frist werden die Daten auch bei Fortbestehen des Vertrages vollständig gelöscht. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich. Der Kunden muss eine von Platoyo unabhängige Sicherung der Daten rechtzeitig selbst vornehmen.

(f) Übergabepunkt für Platoyo und die Daten ist der Routerausgang der von Platoyo benutzten Cloud Hosting Lösung.

4. Zugriffssoftware

Platoyo stellt dem Kunden keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Als Zugriffssoftware sind folgende Internet-Browser in der jeweils aktuellen Version geeignet: Firefox, Safari, Google Chrome und Edge. Für die Installation und Beschaffung der Zugriffsoftware ist der Kunde selbst verantwortlich.

5. Technische Verfügbarkeit von Platoyo White Label, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Zugriff auf die Daten

(a) Platoyo schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit von Platoyo White Label und der Daten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit von Platoyo White Label und der Daten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden unter Verwendung der Zugriffssoftware.

(b) Platoyo beseitigt ihm gemeldete Mängel oder den Ausfall-/Teilausfall von Platoyo White Label innerhalb angemessener Frist. Auftretende Mängel werden von den Parteien einvernehmlich als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde oder sonstige Mängel eingeordnet. Erzielen Kunde und Platoyo kein Einvernehmen, entscheidet Platoyo über die Einordnung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Je nach Einordnung eines Mangels gelten folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten von Montag bis Freitag (08:00 bis 18:00 Uhr):

Betriebsverhindernder Mangel

Reaktion: 2 Stunden / Wiederherstellung: 6 Stunden

Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Platoyo White Label unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird und dieser Mangel nicht mit zumutbaren organisatorischen Hilfsmitteln umgangen werden kann. Beispiele sind Fehlfunktionen, falsche Arbeitsergebnisse oder lange Antwortzeiten.

Betriebsbehindernder Mangel

Reaktion: 2 Stunden / Wiederherstellung: 1 Werktag

Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Platoyo White Label beispielsweise aufgrund von Fehlfunktionen, falschen Arbeitsergebnissen oder Antwortzeiten zwar nicht unmöglich ist oder schwerwiegend eingeschränkt wird, die Nutzungseinschränkung(en) aber zugleich auch nicht nur unerheblich ist (sind) und mit zumutbaren organisatorischen oder sonstigen wirtschaftlichen zumutbaren Mitteln nicht umgangen werden kann (können).

Sonstiger Mangel

Reaktion: 1 Werktag / Wiederherstellung: 3 Werktage

Ein sonstiger Mangel liegt vor, wenn die Nutzung von Platoyo White Label nicht unmittelbar und/oder nicht bedeutend/erheblich beeinträchtigt wird.

(c) Ein Mangel an Platoyo White Label liegt vor, wenn (1) Platoyo bei vertragsgemäßem Einsatz die in der Produkt-/Leistungsbeschreibung des Programms festgelegten Funktionalitäten nicht erbringt oder (2) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet oder (3) wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Anwendungen der gleichen Art üblich ist und der Kunde diese nach der Art der Software erwarten kann.

Ein Mangel i.S. dieser Bestimmung liegt insbesondere dann nicht vor, wenn

sich das Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen (a)-(c) nur unwesentlich auf die Nutzung der Anwendung auswirkt oder

die Störung durch unsachgemäße Behandlung von Platoyo White Label hervorgerufen wurde.

(d) Art und Weise der Mangelbeseitigung stehen im billigen Ermessen von Platoyo. Bietet Platoyo dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln Patches, Bugfixes, eine neue Version oder Softwareteile etc. an, so hat der Kunde diese (wenn und sobald es für ihn zumutbar ist) zu übernehmen. Die Beseitigung eines Mangels kann darüber hinaus auch in der Form von Handlungsanweisungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Der Kunde hat derartige Handlungsanweisungen zu befolgen, es sei denn, dies ist ihm nicht zumutbar. Die Verpflichtung von Platoyo zur Mangelbeseitigung ist erfüllt, wenn kein Mangel i.S. des Abschnitts (c) mehr vorliegt.

(e) Zur Prüfung und Behebung von Fehlern erlaubt der Kunde schon mit Vertragsabschluss den Zugriff auf Daten. Der Zugriff durch Platoyo wird nur soweit genommen, wie dies zur Fehlerprüfung und Fehlerbeseitigung erforderlich ist.

6. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

(a) Kommt Platoyo den in Ziffern 2,3 und 5 vereinbarten Verpflichtungen nicht nach, gelten die folgenden Regelungen.

(b) Gerät Platoyo mit der Bereitstellung von Platoyo White Label in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 17. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn Platoyo eine vom Kunden gesetzte vierwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Platoyo White Label zur Verfügung stellt.

(c) Kommt Platoyo nach Bereitstellung von Platoyo White Label den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die vereinbarte monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der Platoyo White Label und/oder die Daten dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Hat Platoyo diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 17 geltend machen.

(d) Ist eine Nutzung von Platoyo White Label nicht innerhalb der vereinbarten Frist, nachdem Platoyo vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wiederhergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

(e) Platoyo hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde Platoyo über den Leistungsausfall nicht in Kenntnis gesetzt, so hat er im Streitfall zu beweisen, dass Platoyo anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

7. Sonstige Leistungen von Platoyo

(a) Sofern der Kunde rechtlicher Betreiber der White Label Plattform ist, stellt Platoyo dem Kunden am Ende der Vertragslaufzeit eine vollständige Kopie sämtlicher Daten (in der Datenbank gespeicherten Daten sowie Medien wie Bilder) zum Download im sql Format zur Verfügung. Die einmalige Bereitstellung ist in dem Entgelt enthalten.

(b) Weitere Leistungen von Platoyo können jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Individualanpassungen oder Schulungen zu Platoyo White Label. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen von Platoyo erbracht bzw. in einem separaten Vertrag mit zusätzlichen AGB vereinbart.

(c) Platoyo ist berechtigt, vom Kunden gebuchte und von Platoyo verwaltete bzw. gehostete Domains des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben, wenn dieser keinen Bedarf an der Domain anmeldet und den Umzug (KK) nicht unmittelbar mit Vertragsende einleitet.

8. Supportleistungen

(a) Supportleistungen von Platoyo sind Fehlerbeseitigungen nach Ziffer 5 dieser Bedingungen und sonstige Leistungen nach Ziffer 7 dieser Bedingungen. Die Fehlerbeseitigung erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Weitere Leistungen werden gemäß Ziffer 7 gesondert abgerechnet.

(b) Platoyo ist berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise auf ein Ticketsystem wie JIRA oder Trello zu verweisen.

9. Nutzungsrechte an Platoyo White Label

(a) Der Kunde erhält an Platoyo das einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Der Kunde nutzt über die Zugriffssoftware Platoyo auf dem Server bzw. in einer Cloud Hosting Lösung.

(b) Eine Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht.

(c) Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst eigenmächtig Änderungen an Platoyo White Label vorzunehmen.

(d) Sofern Platoyo während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die vereinbarten Platoyo White Label Komponenten bzw. Funktionen bereitstellt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Platoyo White Label über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder nutzen zu lassen. Insbesondere ist es nicht gestattet, Platoyo White Label zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

10. Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung von Platoyo White Label durch Unbefugte zu verhindern.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass Platoyo White Label nicht zu rassistischen, diskriminierenden, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten erstellt und/oder auf dem Server bzw. der Cloud Hosting Lösung gespeichert werden.

11. Verletzung der Bestimmungen nach Ziffern 9 und 10 durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Ziffern 9 oder 10 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann Platoyo nach einmaliger vorheriger Ermahnung des Kunden in Textform den Zugriff des Kunden auf Platoyo White Label oder die Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer 10, Abschnitt (b), ist Platoyo berechtigt, die dadurch betroffenen Daten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde Platoyo auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von Platoyo weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Ziffer 9 oder 10, und hat er dies zu vertreten, so kann Platoyo den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung von Platoyo White Label durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der sechsfachen monatlichen individuell festgelegten Grundpauschale zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(d) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann Platoyo Schadensersatz geltend machen.

12. Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken

12.1 Ist der Kunde der rechtliche Betreiber der White Label Plattform und entstehen während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Daten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server von Platoyo bzw. in der Cloud Hosting Lösung eine oder mehrere Datenbanken, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken. Nach ermöglichter Datensicherung und vorheriger Mitteilung in Textform, mit der der Kunde zum Download der Datensicherung binnen drei Wochen aufgefordert wird, ist Platoyo zum Löschen der Datenbanken berechtigt.

12.2 Ist Platoyo der rechtliche Betreiber der White Label Plattform und entstehen während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Daten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server von Platoyo bzw. in der Cloud Hosting Lösung eine oder mehrere Datenbanken, stehen alle Rechte hieran Platoyo zu. Platoyo bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken.

13. Vergütung und Auslagenersatz

(a) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. Platoyo ergibt aus einer individuellen Vereinbarung.

(b) Alle Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(c) Platoyo hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:

Aufwendungen, die Platoyo zur Beschaffung von Inhaltselementen durch Platoyo für erforderlich halten durfte (z.B. Lizenzgebühren für Bilder, Videos, Texte) und dem Kunden vorher kommuniziert wurden;

Aufwendungen, die Platoyo bei der Beschaffung der Internet-Domain entstehen;

Aufwendungen, die Platoyo bei der Beschaffung des Webserver-Speicherplatzes und Serverkapazitäten und/oder Cloud Hosting Kapazitäten entstehen (sofern vertraglich festgelegt).

(d) Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsanfang. Der Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

(e) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit von Platoyo zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

(f) Der Kunde kann gegen den Zahlungsanspruch von Platoyo nur mit solchen Zahlungsansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Platoyo anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

14. Pflichten des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere

(a) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird Platoyo unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(b) die vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;

(c) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 9 einhalten, insbesondere

1. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von Platoyo betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von Platoyo unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

2. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung von Platoyo möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;

3. Platoyo von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Platoyo durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von Platoyo verbunden sind;

4. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

5. seine Internet-Seiten und die Nutzung des Systems so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden;

(d) dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server von Platoyo bzw. auf die eingesetzte Cloud Hosting Lösung) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

(e) nach Ziffer 15 Absatz (b) die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung von Platoyo personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt;

(f) vor der Versendung von Daten und Informationen an Platoyo diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(g) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach Ziffern 2 bis 5, Platoyo unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit Platoyo infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die individuell festgelegte monatliche Nutzungsgebühr des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;

(h) die im individuellen Vertrag vereinbarte Vergütung fristgerecht zahlen;

(i) wenn er zur Erzeugung von Daten mit Hilfe von Platoyo White Label Daten an das System übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

(j) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Daten durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung von Platoyo zur Datensicherung.

15. Datensicherheit, Datenschutz

(a) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten nach DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(b) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Platoyo von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und Platoyo wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen Platoyo rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

(c) Platoyo wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages und die Beseitigung von Mängeln erfordern. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(d) Die Verpflichtungen nach Absatz (a) bis (c) bestehen, solange Daten im Einflussbereich von Platoyo liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

16. Geheimhaltung / Vertraulichkeit / Verwertungsrechte / Referenzen

(a) Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten, nicht anderweitig öffentlich zugänglichen Daten und Informationen, insbesondere Statistiken Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, deren Bekanntgabe Dritten gegenüber nicht gestattet ist und unter Umständen Schadenersatzansprüche begründen kann. Das gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

(b) Der Kunde wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-Roms, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien von Platoyo oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

(c) Die von Platoyo gelieferten Kreativgüter, insbesondere Texte, Grafiken, Filme, Software, Webseiten sowie sonstige Multimediawerke sowie Programmierung sind immaterialgüterrechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist Platoyo. Ob und in welchem Umfang diesbezüglich Nutzungsrechte auf den Kunden überträgt, richtet sich nach dem jeweiligen Individualvertrag. Im Zweifel verbleiben sämtliche Verwertungsrechte bei Platoyo.

(d) Bei Konzepten, die den Angeboten von Platoyo zugrunde liegen, handelt es sich in der Regel um immaterialgüterrechtliche Schutzgüter (geistiges Eigentum). Insbesondere sind die an die Kunden zur Veranschaulichung übersandten Werbetexte nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 11, 12 ff., 15 ff. UrhG urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist Platoyo. Die Übersendung eines Konzepts an den Kunden erfolgt nur zum Zwecke der Vertragsanbahnung. Eine Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden oder Dritte findet ausdrücklich nicht statt. Jegliche von Platoyo nicht autorisierte Nutzung eines Konzepts von Platoyo durch den Kunden oder durch Dritte stellt eine Rechtsverletzung dar, die insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich zieht.

(e) Platoyo ist berechtigt aber nicht verpflichtet öffentlichkeitswirksam auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen.

17. Haftung

(a) Platoyo haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an eine Fahrlässigkeit anknüpfen, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Platoyo, die am Vorliegen leichter Fahrlässigkeit geknüpft sind, bestehen nur, wenn durch Platoyo oder ihre Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihres Bestehens sind derartige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.

(b) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

(c) Die vorgenannten Einschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt von der obigen Haftungsbeschränkung unberührt.

(d) Platoyo übernimmt keine Haftung in Bezug auf die rechtskonforme Ausgestaltung von Platoyo. Der Kunde muss selbst die Rechtssicherheit durch entsprechende Experten prüfen lassen.

18. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/ Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

19. Schlussbestimmungen

(a) Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

(b) Das Recht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, behält Platoyo vor. Ausgenommen von diesem generellen Änderungsvorbehalt sind Preisänderungen. Der Kunde wird darüber benachrichtigt. Änderungen gelten als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn er den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme nicht widerspricht. Auf die Geltung neuer Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist Platoyo gesondert hin.

(c) Abweichende Bedingungen des Kunden können keine Anwendung beanspruchen, es sei denn, Platoyo hat ihrer Geltung vor Vertragsschluss dem Partner gegenüber schriftlich oder in Textform zugestimmt.

(d) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.

(e) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten bzw. Streitigkeiten ist Traunstein.

Freilassing, Mai 2021

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anpassungen der White Label Lösungen & Individual-Entwicklungen

1. Vertragsparteien, Geltung dieser AGB

(a) Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der von der Atalanda GmbH, Münchener Str. 1, 83395 Freilassing (nachfolgend: Platoyo), vertreten durch den Geschäftsführer Roman Heimbold, angebotenen Dienstleistungen zur individuellen Anpassung von White Label Lösungen des Anbieters Platoyo niedergelegt (nachfolgend: Individualentwicklung).

(b) Einhergehend mit dem Vertragsschluss über die Individualprogrammierung bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit den hier verfügbar gemachten Informationen kommt Platoyo ebenfalls seinen Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr nach.

(c) Konkrete Dienstleistungen werden jeweils aufgrund eines gesondert, schriftlich oder in Textform erteilten Auftrags des Kunden erbracht. Die in dem Auftrag bzw. in einem Individualvertrag getroffenen Abreden gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.

2. Leistungsspektrum / Vertragsgegenstand

(a) Das Leistungsspektrum der Individualentwicklungen von Platoyo umfasst die Konzeption und Durchführung von Dienstleistungen auf den Gebieten der individuellen Anpassung der Platoyo White Label Lösungen sowie jegliche andere Art der Programmierung von Software Lösungen.

(b) Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung der vom Kunden gewählten Dienstleistungen, um eine die White Label Lösung ergänzende Individualanforderung zu entwickeln und/oder zu pflegen.

(c) Platoyo ist jederzeit berechtigt, Funktionen auch in eigener Software zu verwenden, die im Kundenauftrag entwickelt worden sind, außer es ist etwas explizit anderes vereinbart.

(d) Die Erstellung, Einstellung und Pflege von Inhalten (z.B. Händlerdaten, Produktdaten, Blog-Einträge, etc.) gehören nicht zum Aufgabenspektrum, außer dies wurde vertraglich anders vereinbart.

(e) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einsicht bzw. Übergabe des Quelltexts der Individualanpassungen.

3. Zustandekommen von Verträgen

(a) Ein Vertrag zwischen Platoyo und dem Kunden hinsichtlich einer oder mehrerer der unter Punkt 2 beschriebenen Leistungen kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von Platoyo annimmt.

(b) Eine verbindliche Offerte von Platoyo ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen, den Platoyo dem Kunden auf dessen Wunsch übermittelt. Die Annahme durch den Kunden erfolgt durch dessen Erklärung. Diese ist an keine Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, als auch in Textform, schriftlich oder in elektronischer Form ergehen. Die Annahme des Kunden kann ebenfalls durch Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrags durch den Kunden an Platoyo erfolgen. Zur Erleichterung des Rechtsverkehrs sowie zu Dokumentationszwecken ist es geboten, und wird dem Kunden empfohlen, seine Annahme in Textform, etwa durch eine E-Mail an Platoyo zu erklären. Ergänzungen und Modifikationen des Angebots durch den Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Platoyo sie in Textform oder schriftlich bestätigt.

4. Agile Vorgehensweise

(a) Platoyo arbeitet nach agilen Projektmanagement-Methoden, d.h. der Auftraggeber definiert gemeinsam mit Platoyo Story Cards, die jeweils eine neue Funktion bzw. gewünschte Anforderung enthält. Diese Story Cards werden im Produkt-Backlog gesammelt.

(b) Platoyo und der Auftraggeber legen gemeinsam in kurzen Abständen fest, welche Story Cards von Platoyo bearbeitet werden. Wenn kein anderer Zeitraum zu Vertragsbeginn festgelegt wurde, ist ein Entwicklungszyklus 14 Tage lang.

(c) Zum Ende eines Entwicklungszyklus werden die bearbeiteten Story Cards vom Auftraggeber abgenommen oder – wenn noch nicht beendet bzw. Änderungen notwendig sind – werden diese Story Cards in den folgenden Entwicklungszyklus übernommen. Klarstellend wird festgehalten, dass sich das Vertragsverhältnis auch in dieser Vorgehensweise nicht von einem Dienstvertrag in einen Werkvertrag ändert.

(d) Die Priorisierung legt der Auftraggeber fest, d.h. der Kunde ist dafür verantwortlich, die Priorisierung seinen vorhandenen Budgets anzupassen.

5. Vergütung und Auslagenersatz

(a) Die Vergütung von Individualanpassungen findet nach Aufwand statt.

(b) Alle Vergütungen verstehen sich in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(c) Platoyo hat Anspruch auf Ersatz seiner folgenden Auslagen:

Aufwendungen, die Platoyo zur Beschaffung von Inhaltselementen durch Platoyo für erforderlich halten durfte (z.B. Lizenzgebühren für Bilder, Videos, Texte) und dem Kunden vorher kommuniziert wurden;

Aufwendungen, die Platoyo bei der Beschaffung der Internet-Domain entstehen;

Aufwendungen, die Platoyo bei der Beschaffung des Webserver-Speicherplatzes und Serverkapazitäten und/oder Cloud Hosting Kapazitäten entstehen.

(d) Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende. Der Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

(e) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass kein Schaden entstanden oder der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit von Platoyo zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.

(f) Der Kunde kann gegen den Zahlungsanspruch von Platoyo nur mit solchen Zahlungsansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Platoyo anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(a) Der Kunde hat Platoyo alle zur Entwicklung des Konzeptes und der Story Cards notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.

(b) Spätestens zum Start eines Entwicklungszykluses hat der Kunde alle zur Entwicklung und Erstellung der Story Card erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken inkl. Logos und Buttons, Videos, etc.) digital zur Verfügung zu stellen.

(c) Die Dokumentation von Story Cards, Mängeln oder Wünschen muss eindeutig und umfassend sein. Platoyo kann dem Kunden zur zielgerichteten Dokumentation ein Tool zur Verfügung stellen (z.B. Jira oder Trello).

7. Leistungszeit und Kündigung

(a) Die Nichteinhaltung eines vertraglich festgelegten Termins für die Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzepten bzw. der Fertigstellung der Individualprogrammierung ist für Platoyo unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruht.

(b) Der Vertrag kann von beiden Seiten bei erheblichen Pflichtverletzungen des anderen Teils nach Mahnung und Nachfristsetzung vorzeitig beendet werden, insbesondere wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 dieser AGB nachhaltig nicht nachkommt oder die fälligen Zahlungen nicht leistet.

(c) Der Kunde kann den Vertrag einer Individualentwicklung darüber hinaus auch ohne einen wichtigen Grund jederzeit kündigen. Hiervon bleibt der Vergütungsanspruch von Platoyo jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Kunden vorgesehenen Kapazitäten - mindestens jedoch 50% der vereinbarten Vergütung. Jede ordentliche Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Vertrages beim Vertragspartner eingehen.

8. Außerordentliches Kündigungsrecht

(a) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt. Seitens Platoyo liegt ein Grund zur außerordentlichen Kündigung insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug gerät oder seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ebenso wenn gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann. Eine Kündigung aus diesem Grund kann durch den Kunden vermieden werden, wenn er nach entsprechender Aufforderung innerhalb von 10 Tagen eine Sicherheit leistet.

(b) Die außerordentliche Kündigung ist fristlos möglich. Die Kündigung kann nur in Textform, etwa per E-Mail oder schriftlich per Brief erfolgen.

9. Gewährleistung, Anzeigepflicht bzgl. offensichtlicher Mängel

(a) Platoyo haftet für Mängel in der Funktionsfähigkeit der Individualprogrammierung nach dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird. Platoyo haftet auch dafür, dass die erstellte Individualprogrammierung den per Story Card festgehaltenen Spezifikationen entspricht. Für Rügen bezüglich der künstlerischen Ausgestaltung haftet sie hingegen nicht.

(b) Offensichtliche Mängel an der Individualprogrammierung hat der Kunde Platoyo innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Übergabe mitzuteilen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Zur Wahrung der vorbezeichneten Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

(c) Für Fehler, Störungen oder Schäden an der Individualprogrammierung, die auf nachträgliche Änderungen an der Individualprogrammierung, auf eine unsachgemäße Bedienung, auf die Verwendung eines ungeeigneten Datenträgers, auf eine Beeinträchtigung durch andere Programme oder auf sonstige von Platoyo nicht zu verantwortende nachträgliche Eingriffe jedweder Art zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

(d) Für die Hilfestellung bei der Beseitigung von Fehlern, Störungen oder Schäden an der Individualprogrammierung, die von Platoyo nicht zu vertreten sind, wird dem Kunden der übliche Stundensatz in Rechnung gestellt.

10. Haftung

(a) Platoyo haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, die an eine Fahrlässigkeit anknüpfen, ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadenersatz gegen Platoyo, die am Vorliegen leichter Fahrlässigkeit geknüpft sind, bestehen nur, wenn durch Platoyo oder ihre Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht in diesem Sinne ist jede wesentliche Vertragspflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Im Falle ihres Bestehens sind derartige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden beschränkt.

(b) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.

(c) Die vorgenannten Einschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Auch gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt von der obigen Haftungsbeschränkung unberührt.

(d) Platoyo übernimmt keine Haftung in Bezug auf die rechtskonforme Ausgestaltung der Individualprogrammierung. Der Kunde muss selbst die Rechtssicherheit durch entsprechende Experten prüfen lassen.

11. Verantwortlichkeit des Kunden, Haftungsfreistellung

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sowie für die Freiheit von Rechten Dritter hinsichtlich seiner Inhalte, Produkte und Dienstleistungen, insbesondere seiner Webseiten selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Immaterialgüterrechts und des Wettbewerbsrechts. Sollten die vertragsgegenständlichen Inhalte, Produkte und Dienstleistungen Rechtsverstöße enthalten und/oder mit Rechten Dritter belastet sein, so stellt der Kunde Platoyo von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die daraus resultierenden Kosten. Hiervon werden auch die Kosten für die Rechtsverteidigung erfasst.

12. Geheimhaltung / Vertraulichkeit / Verwertungsrechte / Referenzen

(a) Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass die im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgetauschten, nicht anderweitig öffentlich zugänglichen Daten und Informationen, insbesondere Statistiken Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, deren Bekanntgabe Dritten gegenüber nicht gestattet ist und unter Umständen Schadenersatzansprüche begründen kann. Das gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

(b) Der Kunde wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-Roms, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien von Platoyo oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

(c) Die von Platoyo gelieferten Kreativgüter, insbesondere Texte, Grafiken, Filme, Software, Webseiten sowie sonstige Multimediawerke sowie Programmierung sind immaterialgüterrechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist Platoyo. Ob und in welchem Umfang diesbezüglich Nutzungsrechte auf den Kunden überträgt, richtet sich nach dem jeweiligen Individualvertrag. Im Zweifel verbleiben sämtliche Verwertungsrechte bei Platoyo.

(d) Bei Konzepten, die den Angeboten von Platoyo zugrunde liegen, handelt es sich in der Regel um immaterialgüterrechtliche Schutzgüter (geistiges Eigentum). Insbesondere sind die an die Kunden zur Veranschaulichung übersandten Werbetexte nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 11, 12 ff., 15 ff. UrhG urheberrechtlich geschützt. Rechteinhaber ist Platoyo. Die Übersendung eines Konzepts an den Kunden erfolgt nur zum Zwecke der Vertragsanbahnung. Eine Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden oder Dritte findet ausdrücklich nicht statt. Jegliche von Platoyo nicht autorisierte Nutzung eines Konzepts von Platoyo durch den Kunden oder durch Dritte stellt eine Rechtsverletzung dar, die insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich zieht.

(e) Platoyo ist berechtigt aber nicht verpflichtet öffentlichkeitswirksam auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen.

13. Schlussbestimmungen

(a) Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

(b) Das Recht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, behält Platoyo vor. Ausgenommen von diesem generellen Änderungsvorbehalt sind Preisänderungen. Der Kunde wird darüber benachrichtigt. Änderungen gelten als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert, wenn er den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme nicht widerspricht. Auf die Geltung neuer Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist Platoyo gesondert hin.

(c) Abweichende Bedingungen des Kunden können keine Anwendung beanspruchen, es sei denn, Platoyo hat ihrer Geltung vor Vertragsschluss dem Partner gegenüber schriftlich oder in Textform zugestimmt.

(d) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.

(e) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten bzw. Streitigkeiten ist Traunstein.

Freilassing, Juli 2018